0,5 Promillegrenze beschlossen.

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Der Deutschen Bundestag wies einen Einspruch des Bundesrates zurürck und beschloss die Einführung der 0,5 Promillegrenze. Seit 1. Mai 1998 wird bei Erreichen der 0,5 Promillegrenze ein Bussgeld von 200 DM und 2 Punkte in der Flensburger Kartei fällig. Bei einem Blukalkoholgehalt von 0,8 Promille gibt es weiterhin ein einmonätiges Fahrverbot, 500 DM Busse und 4 Strafpunkte. Neu ist, dass bei Poliziekontrollen der Alkoholgehalt der Atemluft als gerichtlich verwertbares Beweissmittel anerkannt wird. Sanktioniert wird nun auch das Fahren under Drogeneinfluss. Dies gillt unabhängig von der Menge der konsumierten Substanzen als Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldbussen von bis zo 3000 DM oder Fahrverbot bis zu 3 Monaten.

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Library number
20000403 ST [electronic version only]
Source

Mobil und Sicher, Vol. 46 (1998), No. 3 (Juni-Juli), p. 14

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