Die 13. KFG-Novelle brachte Änderungen hinsichtlich der Führerscheinerteilung. Erstmals wurde eine lenkerberechtigung für Anfänger - der sogenannte Führerschein auf probe - gesetzlich verankert. Für die erstmalige Erteilung der lenkerberechtigung ist eine befristete Probezeit von 2 Jahren vorgesehen, unabhängig vom alter des Führerscheinwerbers. Werden schwere Verstösse gegen das KFG innerhalb dieser frist begangen, wird der Besitzer der lenkerberechtigung zur Nachschulung geschickt. Die Vorschriften treten mit 1. 1. 1992 in kraft. (KFZ/E)
Abstract