160 versus 130 auf Österreichs Autobahnen

das österreichische Verkehrssicherheitsprogramm setzt sich das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 um die Hälfte und die Unfälle mit Personenschaden um rund 25 Prozent zu reduzieren
Author(s)
Lutschounig, S. & Schwent, T.
Year
Abstract

Anfang 2005 loeste der oesterreichische Verkehrsminister mit dem Vorschlag, auf ausgewaehlten Autobahnabschnitten die erlaubte Hoechstgeschwindigkeit auf 160 Stundenkilometer zu erhoehen, eine heftige Diskussion aus. Paragraf 20 Absatz 2 der oesterreichischen Strassenverkehrsordnung normiert, dass auf Autobahnen nicht schneller als 130 Stundenkilometer gefahren werden darf, sofern die Behoerde nicht gemaess Paragraf 43 eine geringere Hoechstgeschwindigkeit erlaesst oder eine hoehere Geschwindigkeit erlaubt. Letzteres muss der Leichtigkeit und Fluessigkeit des Verkehrs dienen und hinsichtlich der Sicherheit duerfen keine Bedenken bestehen. Das Kuratorium fuer Verkehrssicherheit (KfV) untersuchte die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsanhebung auf 160 Stundenkilometer im Hinblick auf die Verkehrssicherheit unter Einbeziehung der Themenbereiche Luftverschmutzung und Laermentwicklung. Unterschiedlich hohe Verkehrsdichten erklaeren, warum Deutschland ohne generelle Geschwindigkeitsbegrenzung im Vergleich zu Oesterreich eine deutlich geringere Unfall- und Getoetetenrate hat. Das Verkehrsaufkommen ist auf deutschen Autobahnen wesentlich hoeher als in Oesterreich. Die Ausnutzung der Geschwindigkeitsfreiheit ist somit meist nicht moeglich. In Oesterreich sind rund 38 Prozent der Unfaelle mit Personenschaden Alleinunfaelle. Das oesterreichische Autobahnnetz besteht zudem ueberwiegend aus zwei Fahrstreifen je Richtung und in weiten Teilen erlauben die topografischen Gegebenheiten keine fuer hohe Geschwindigkeiten erforderliche, geradlinige Linienfuehrung der Autobahn. Mit einer Anhebung der Hoechstgeschwindigkeit erhoeht sich der Anhalteweg und die Spurwechselvorgaenge nehmen zu, was die Staubildung foerdert. Bei hoeherer Fahrgeschwindigkeit sinkt die Verarbeitungskapazitaet, sodass komplexe Verkehrssituationen oft nicht schnell genug erfasst werden koennen. Die Anhebung der erlaubten Hoechstgeschwindigkeit wuerde zudem zu einer hoeheren Laermbelastung und zu mehr Schadstoffausstoss fuehren. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass in den meisten Laendern eine Hoechstgeschwindigkeit zwischen 120 und 130 Stundenkilometern erlaubt ist. (KfV/A)

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Publication

Library number
C 35773 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D353568
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 50 (2005), No. 7/8 (Juli/August), p. 267-271

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