Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat eine Aktion "Abblendlicht bei Tag" zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Es wird untersucht, ob ein solches Verhalten aufgrund der einschlägigen Kraftfahrrechtlichen Vorschriften erlaubt ist. Die Paragraphen des KFG (Paragraph 99, Paragraph 100, Paragraph 105), welche Aussagen über die Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen machen, werden dargestellt. Zusammenfassend wird festgestellt, dass es erlaubt ist, am Tag mit Abblendlicht zu fahren. (KFV/ZOE)
Abstract