Abkehr von der Suche nach Drogengrenswerten.

Author(s)
Nehm, K.
Year
Abstract

Nicht nur die Zahl der Drogenkonsumenten und Drogenabhängigen ist gross, sondern auch ihr Abteil an den Kraftfahrern. 2.105 im Institut für Rechtsmedizin München untersuchte Blutproben, zeigten einen Cannabis-Anteil von 25,2 Prozent, Kokain 4,2 Prozent und Opiate 2,7 Prozent. Die Schwierigkeiten liegen in der Feststellung, da ein der Grenze von 1,1 Promille Blutalkohol entsprechender Grenzwert sich mangels gesichterter medizinisch-naturwissenschaftlicher Erkenntnisse nicht festlegen lässt; wesentliche Änderungen dieser Situation sind in absehbaber Zeit nicht zu erwarten. Der Sache angemessen ist ein Nullwert, nämlich das Verbot, unter jeglichem Einfluss illegaler Drogen am Strassenverkehr teilzunehmen. Verfassungensrechtliche oder sonstige rechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht. Bis zur Einführung eines solchen gesetzlichen Verbots bedarf es eines verstärkten Zugriffs der Verwaltung auf die Fahrerlaubnisse von Drogenkonsumenten.

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Publication

Library number
C 8202 [electronic version only] /83 / IRRD 333307
Source

Deutsches Autorecht DAR, Vol. 62 (1993), No. 10 (Oktober), p. 375-382, 70 ref.

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