Heute werden in vielen Automodellen serienmaessig elektronische Leitsysteme, elektronische Stadtplaene und Auto-Pilot-Systeme angeboten. Diese Geraete sind grundsaetzlich geeignet, den Fahrer durch die gelieferten Informationen abzulenken, zu stoeren oder zu ueberlasten. Bisher wird die ergonomische Qualitaet von Navigationssystemen nicht systematisch geprueft, obwohl Fahrerbefragungen ergeben, dass diese den Umgang mit Navigationssystemen als ungefaehr gleich gefaehrlich einstufen wie das Telefonieren ohne Freisprechanlage. Als sehr ablenkend erscheint das manuelle Eintippen von Zielen und Befehlen, ebenso die Bedienung ueber Touch-Screens. Geringere Ablenkung duerften sprachgesteuerte Geraete mit sich bringen. Die Nutzung eines Navigationsgeraetes ist nicht generell als grob fahrlaessig zu qualifizieren. Sie ist es aber zumindest dann, wenn die konkrete Verkehrssituation so schwierig ist, dass sich der Fahrer keine Ablenkung gestatten darf, und dann, wenn das Geraet einen sehr komplizierten Dialog oder das Ablesen einer sehr komplexen Anzeige verlangt. Neben der motorischen Ablenkung durch schwer zu erreichende Bedienelemente spielen visuelle Stoerungen eine Rolle. Zwei Arten sind hier zu unterscheiden: Zum einen Stoerungen, wenn das Geraet verlangt, dass man es anschaut, um eine Eingabe zu korrigieren oder um es abzulesen, und zum anderen Beeintraechtigungen der Wahrnehmung, ohne dass man das Navigationsgeraet ansieht. Untersuchungen haben gezeigt, dass das Unfallrisiko durch lange Blickabwendungen und durch geringere Ueberwachung der Verkehrssituation erhoeht wird. Oft wird als Minimalforderung gefordert, dass ein Navigationsgeraet keine Blickzuwendung verlangt, die laenger als zwei Sekunden dauert. Selbst bei weiter entwickelten Geraeten bleiben andere Probleme bestehen wie Stoerungen der Aufmerksamkeit durch die Geraetenutzung und Ueberlastung durch zusaetzliche Informationen. Weiterhin kann die Verkehrssicherheit beeintraechtigt werden durch Umlenkung von Verkehrsstroemen in Gebiete, in denen sie nicht erwuenscht oder gefaehrlich sind. Da die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, der Gefahr durch Navigationssysteme Herr zu werden, werden entsprechende Vorschriften (zum Beispiel technische Ausruestungsbestimmungen, Verhaltensvorschriften) gefordert.
Abstract