Zur Frage des Parkens in Wohngebieten vertritt der Verfasser die Meinung, dass es den Staedten und Gemeinden auch weiterhin selbst ueberlassen bleiben muss, ob und in welcher Form sie ein Parkraum-Management organisieren. Dazu bedarf es der Ermaechtigung. In den dazu gehoerenden Verwaltungsvorschriften sollte der Begriff Anwohner durch Bewohner ersetzt werden, durch eine Oeffnungsklausel sollte die Doppelnutzung zugelassen werden, die Gebietsgroessen sollten auch ueber 1.000 m reichen koennen und es sollte keine Festlegung des Anteils der Nichtanwohnerparkplaetze durch den Verordnungsgeber erfolgen. Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h stellt der Verfasser eine Liste von Forderungen auf, die beruecksichtigt werden sollten. Zur Verkehrsueberwachung werden einige Hinweise gegeben. Referat, gehalten im Arbeitskreis V (Leitung: Kiepe, F.) des 39. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2001.
Abstract