Alkohol am Steuer : Rechtsfolgen nach der 20. StVONov und der 2. FSGNov (Tabellen für Rechtsanwender).

Author(s)
Kaltenegger, A.
Year
Abstract

Die verwaltungsrechtlichen Sanktionen, die in Österreich für das Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand verhängt werden, sind in 4 Tafeln für 4 unterschiedliche Lenkergruppen gestaffelt nach dem Grad der festgestellten Alkoholisierung dargestellt. Die 4 Lenkergruppen sind: 1. Besitzer einer Lenkerberechtigung für die Klassen A, B, C, C1 und D innerhalb der Probezeit; 2. Lenker von Kraftfahrzeugen der Klassen A, B und C1 ausserhalb der Probezeit sowie Lenker von Kraftfahrzeugen der Klasse G und Lenker ab 20 Jahren von Mopeds und Kraftfahrzeugen der Klasse F; 3. Lenker von Kraftfahrzeugen der Klassen C oder D ausserhalb der Probezeit; 4. Besitzer einer Lenkerberechtigung für die Klasse F oder eines Mopedausweises bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. (KfV/H).

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Publication

Library number
C 16480 [electronic version only] /73 / IRRD 335450
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 43 (1998), No. 9 (September), p. 320-322

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