Die verwaltungsrechtlichen Sanktionen, die in Österreich für das Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand verhängt werden, sind in 4 Tafeln für 4 unterschiedliche Lenkergruppen gestaffelt nach dem Grad der festgestellten Alkoholisierung dargestellt. Die 4 Lenkergruppen sind: 1. Besitzer einer Lenkerberechtigung für die Klassen A, B, C, C1 und D innerhalb der Probezeit; 2. Lenker von Kraftfahrzeugen der Klassen A, B und C1 ausserhalb der Probezeit sowie Lenker von Kraftfahrzeugen der Klasse G und Lenker ab 20 Jahren von Mopeds und Kraftfahrzeugen der Klasse F; 3. Lenker von Kraftfahrzeugen der Klassen C oder D ausserhalb der Probezeit; 4. Besitzer einer Lenkerberechtigung für die Klasse F oder eines Mopedausweises bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. (KfV/H).
Abstract