Rund 10 Prozent der im Straßenverkehr Getöteten sind Opfer von „Alkoholunfällen“. Deshalb steht klar im Paragraphen 316 des Strafgesetzbuches (StGB): „Wer im Verkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft…” Doch wann ist jemand nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug sicher zu führen? (Author/publisher)
Abstract