Bei toedlichen verkehrsunfaellen mit unklarer unfallursache ist auch die moeglichkeit eines suizids in erwaegung zu ziehen. Es kommen jedoch auch immer wieder faelle vor, in denen zunaechst ein verkehrsunfall vermutet wird, waehrend eine gruendliche untersuchung ergibt, dass es sich um ein toetungsdelikt handelt, das durch den scheinbaren verkehrsunfall kaschiert werden soll. Zur klaerung ist eine obduktion der leiche unumgaenglich. Sie ist aber auch erforderlich, um in faellen, in denen der erste anschein fuer ein toetungsdelikt spricht, die insoweit entlastenden momente zu klaeren und das vorliegen eines verkehrsunfalles nachzuweisen. Einige faelle werden im einzelnen dargestellt.
Abstract