Anfänger sollten nüchtern bleiben.

Author(s)
Weibrecht, C.
Year
Abstract

Mit Hilfe eines neuen Gesetzes soll unter anderem ein "Alkoholverbot" fuer Fahranfaenger waehrend der Probezeit eingefuehrt werden (Grenzwert: 0,1 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,2 Promille oder mehr Alkohol im Blut). Einer der besten Gruende fuer ein solches Verbot ist, dass die Fahranfaenger selbst mehrheitlich ein Alkoholverbot befuerworten. Sie warten auf Argumente, mit denen sie sich etwa bei Diskobesuchen dem Gruppendruck entziehen koennen. Ein weiteres Argument ist die Tatsache, dass Alkohol am Steuer eine der Hauptunfallursachen ist. Durch Alkohol bedingte Unfaelle haben ausserdem in der Regel ueberdurchschnittlich schwere Folgen. Junge Fahrer stellten im Jahr 2003 mehr als ein Drittel aller an einem Unfall mit Getoeteten und Verletzten beteiligten Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss, waehrend der Anteil der 18- bis 24-Jaehrigen an der Bevoelkerung lediglich acht Prozent betraegt. Das Zusammentreffen von Unerfahrenheit und Enthemmung durch Alkohol erhoeht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfaengern zusaetzlich, hinzu kommt noch eine erhoehte Risikobereitschaft. Die Einfuehrung eines Alkoholverbots fuer Fahranfaenger laesst einen weiteren Rueckgang der alkoholbedingten Verkehrsunfaelle erwarten. Besondere Promille-Grenzen fuer Fahranfaenger existieren beispielsweise schon in Spanien und Oesterreich sowie ab dem 1. Januar 2006 in den Niederlanden. In Oesterreich ging infolge dieser Regelung der Anteil der alkoholisierten Fahranfaenger mit einem Blutalkoholwert von ueber 0,8 Promille um 16,8 Prozent zurueck. Eine Nutzen-Kosten Analyse belegt, dass der Nutzen dieser Massnahme die Kosten weit uebersteigt. Ein Verstoss gegen das Alkoholverbot soll in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, vorgeschlagen wird ein Bussgeld in Hoehe von 125 Euro (zusaetzlich 2 Punkte im Verkehrszentralregister und ein Monat Fahrverbot). Im Wiederholungsfall soll die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.

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Publication

Library number
C 37021 [electronic version only] /83 / ITRD D355937
Source

Fahrschule, Vol. 56 (2005), No. 9 (September), p. 22-24

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