Die Untersuchungen amtlich anerkannter Medizinisch-Psychologischer Untersuchungsstellen stehen im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch der Gesellschaft auf Verkehrssicherheit und dem Anspruch des Einzelnen auf Teilnahmeberechtigung am motorisierten Strassenverkehr. Die Begutachtungen gehen dabei vom rechtlich wenig bestimmten Begriff der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus. Dabei ist eine der wichtigsten Aufgaben der MPU, den Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung, wie er sich in Punktekatalogen oder Grenzwerten niederschlägt, und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und grösstmöglichen Einzelfallgerechtigkeit zu ergänzen. Die Untersuchungsstellen müssen dabei auf unabhängige und neutrale Weise helfen, in diesem Interessenkonflikt fachlich begründete Entscheidungen der Behörden vorzubereiten. Die Gutachten müssen für die Fahrerlaubnisbehörden als Nutzer der Gutachten nachvollziehbar sein; dazu sind Kriterienkataloge und Check-Listen erstellt worden. Als Grundsätze für Anforderungen an die Untersuchungen amtlich anerkannter Medizinisch-Psychologischer Untersuchungsstellen sind zu nennen - Anlassbezogenheit und Verhältnismässigkeit der Mittel, - an der individuellen Entwicklung und an Beurteilungskriterien orientierte diagnostische Massnahmen sowie - eine Beratung der Betroffenen über den Weg zurück zur Kraftfahreignung. (A)
Abstract