Seit einigen Jahren sind Ergebnisse von Atemalkoholkonzentrationsmessungen mit dem Draeger Alcotest 7110 Evidential als gerichtsverwertbar zugelassen, ausreichend breite wissenschaftliche Erfahrungen ueber die AAK Eliminationskinetik fuer eine forensische Rueckrechnung liegen noch nicht vor. An 74 maennliche Probanden, die in frei waehlbarer Trinkzeit einen Zielpromillewert von 1,10 erreichen sollten, wurden waehrend der Anflutungsphase und nach Trinkende sowohl Atemalkoholmessungen wie auch Blutalkoholmessungen durchgefuehrt. Aufgrund der Ergebnisse koennte eine forensische Rueckrechnung auf der Basis der Atemalkoholeliminationsraten erfolgen. Legt man die selben Wahrscheinlichkeitskautelen wie bei der Blutalkoholkonzentration an, so muesste man einen minimalen Wert von 0,05 mg/l/h und einen maximalen Wert von 0,1 mg/l/h annehmen. Beitrag zum Themenbereich III. "Alkohol, Drogen und Medikamente" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Abstract