Eine EU-Gesetzgebung zum Fuehrerschein besteht seit 1980. Damals wurde die erste Richtlinie (8/1263/EWG) vom Ministerrat angenommen. Am 1. Juli 1996 wurde diese Richtlinie durch die Richtlinie 91/439/EWG ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt haette sie in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten implementiert sein sollen. Dieser Prozess ist derzeit jedoch noch nicht beendet. Es wird eine Bilanz der Umsetzung der zweiten Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen gezogen. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die praktische Umsetzung hinsichtlich der theoretischen und praktischen Fahrpruefung gelegt. Zusaetzlich werden jene Bestimmungen fuer die Erreichung des Fuehrerscheins in einzelnen Laendern behandelt, die ueber die Minimalnormen der EU-Richtlinie hinausgehen. Zur Sprache kommen einige Hauptbereiche, die noch nicht harmonisiert wurden, etwa die Gueltigkeit des Fuehrerscheins und die Periodizitaet der aerztlichen Untersuchungen. Abschliessend wird auf Aktionen, die in der EU im Zusammenhang mit dem Fuehrerschein geplant sind, eingegangen. (A) Der Beitrag liegt nur als Kurzfassung vor.
Abstract