Nach einer Gegenueberstellung der rechtlichen Grundlagen fuer die Zuweisung zum Driver Improvement-Kurs in der Bundesrepublik Deutschland, in der Schweiz und in Oesterreich wird eine Abgrenzung vorgenommen, in der die Parameter fuer den Entzug der Fahrerlaubnis aufgezeigt werden. Insbesonders wird darauf hingewiesen, dass die zustaendigen Stellen des Staates die Verpflichtung haben, Fahrzeuglenker mit Verhaltensdefiziten und Einstellungsmaengeln an Driver Improvement-Kursen heranzufuehren. Aus Gruenden der Verkehrssicherheit und Verantwortung gegenueber den unauffaelligen Kraftfahrernist die Fahreignung alkoholauffaelliger Kraftfahrer durch Nachschulungskurse wieder herzustellen. (Siehe IDS-Nr. 330869). (KfV/K)
Abstract