Arbeitsstellen an den Bundesfernstrassen sind zur Substanzerhaltung und zum Ausbau der Strecken zwingend erforderlich. Es lassen sich verschiedene Arten von Baustellen gemaess RSA unterscheiden. Die Arbeitsstellen sind so zu planen, dass ihre Dauer und raeumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung moeglichst wenig erschweren. Grundlage sind die Strassenverkehrsordnung, die zugehoerige Verwaltungsvorschrift und die RSA. Im Weiteren wird auf die Sicherheit in Arbeitsstellen eingegangen. Bei der Sicherheitsbewertung von Arbeitsstellen nehmen die Arbeitsstellen von kuerzerer Dauer, die "Tagesbaustellen", eine besondere Bedeutung ein. Beitrag zum Kapitel "Bau, Instandsetzung und Betrieb von Strassen" des Berichtes "Die Strasse im Spannungsfeld von Sicherheit, Oekologie und Oekonomie - deutsch-russische Erfahrungen".
Abstract