Abstract
Zuverlaessigkeit und Verwendbarkeit der Atemalkoholanalyse werden aus richterlicher Sicht eroertert. Die Konvertierbarkeit der Atemalkoholanalyse und der Blutalkoholbestimmung sind vom Gesetzgeber bislang nicht ausreichend eroertert worden. Im Bereich verdachtsloser Atemalkoholkontrollen werden keine Einwendungen erhoben; als Sanktionsgrundlage werden Atemalkoholanalysen nicht akzeptiert. Die Situation wird eingehend dargestellt. Referat, gehalten im Arbeitskreis IV (Leitung: Kruse, K.) des 38. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2000.