Atemalkoholgesetzgebung in den Niederlanden = Breath alcohol legislation in The Netherlands.

Author(s)
Mulder, J.A.G. Neuteboom, W. & Wessel, R.M
Year
Abstract

In den Niederlanden hat sich, was das Fuehren eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss angeht, die Gesetzgebung seit Oktober 1987geaendert. Fuer den Nachweis der Alkoholbeeinflussung wurde die Atemalkoholanalyse eingefuehrt, der sich ein angetrunkener Kraftfahrer zu unterwerfen hat. Aus finanziellen und logistischen Gruenden wurdeeine Uebergangszeit von zwei Jahren eingeraeumt, so dass seit Oktober 1989 die Atemalkoholanalyse vollstaendig eingefuehrt ist. Es ist ein besonderer Aspekt dieser Gesetzgebung, dass der Betroffene keineWahl zwischen Atem- und Blutalkoholanalyse hat. Blutproben werden nur dann entnommen, wenn technische oder medizinische Gruende einen Atemalkoholtest nicht ermoeglichen. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 220 Mikrogramm/l, was dem niederlaendischen Blutalkoholgrenzwert von 0, 5 Promille entspricht, setzt man ein Blut-/Atemalkohol-Verhaeltnis von 2.300 voraus. Von entscheidender Bedeutung fuer den Erfolg dieser Gesetzgebung ist jedoch die Genauigkeit und Reproduzierbarkeit der Atemalkoholmessung, wobei auf die technischen Voraussetzungen hierfuer besonders hingewisen wird. (A*).

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Publication

Library number
I 327878 IRRD [electronic version only]
Source

Blutalkohol, Vol. 28 (1991), No. 2, p. 94-107

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