Die Praxis der Atemalkoholmessung war Gegenstand mehrerer Referate beim 38. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2000. Dazu nimmt der Verfasser als Verteidiger Stellung. Vorteile und Bedenken werden aufgezeigt, wobei die Kritik an der Messmethode und der Auswertung deutlich sind. Bedenken kommen vor allem auf, wenn es um Grenzwerte geht. Im Ergebnis gibt der Verfasser der Blutalkoholuntersuchung den Vorzug. Ergaenzter und erweiterter Vortrag des Verfassers beim 38. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2000 in Goslar, Arbeitskreis IV (Leitung: Kruse, K.).
Abstract