Auch 1996 wieder zuviel Alkohol und Aggressivität am Steuer : Verkehrsgerichtstag hält medizinisch-psychologische Untersuchung für unverzichtbar.

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Mit Hilfe der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können Personen die bestehenden Bedenken der Strassenverkehrsbehörde an ihrer Kraftfahreignung ausräumen, wenn sie die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis beantragen. Zumeist betrifft dies Fahrer mit einer hohen Punktezahl im Verkehrszentralregister oder solche, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Verkehr teilgenommen haben. Die amtlich anerkannten Untersuchungsstellen tragen dazu bei, einerseits die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen, andererseits durch beratende Tätigkeit Massnahmen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung aufzuzeigen. Die Akzeptanz der MPU ist in den letzen Jahren angestiegen, so haben sich beispielsweise 80 Prozent der untersuchten Kraftfahrer im Rahmen einer Befragung positiv geäussert. Zur weiteren Verbesserung der Qualität der Untersuchungen wird eine gesetzliche Regelung zur Qualitätssicherung und -Kontrolle angestrebt. Entsprechende Empfehlungen wurden auch anlässlich des Deutschen Verkehrsgerichtstags 1997 verabschiedet. Als neutrale Stelle für diese Überprüfung ist die Bundesanstalt für Strassenwesen vorgesehen.

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Library number
C 10834 [electronic version only] /83 / IRRD 337560
Source

TÜV Nachrichten, Vol. 5 (1997), p. 1, 4

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