Schmerzengeldforderungen nach Auffahrunfaellen beschaeftigen Versicherungen und Gerichte, weil ein Teil der Betroffenen die Schmerzen nur vortaeuscht, wodurch andererseits die tatsaechlich Verletzten oft als potenzielle Versicherungsbetrueger angesehen werden. Klinisch fassbare Veraenderungen, also "echte" Verletzungen koennen bekanntlich ausgeschlossen werden, wenn ein bestimmter Grenzwert der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsaenderung von elf Stundenkilometern nicht erreicht wird. Bisher vernachlaessigt, inzwischen aber auch experimentell nachgewiesen ist der moegliche Noceboeffekt nach einem Auffahrunfall. Nach sehr ausgekluegelten Crash-Tests mit viel geringeren Geschwindigkeiten klagten einige Probanden ueber Beschwerden im Bereich der Halswirbelsaeule, etwa 20 Prozent sogar dann, wenn sie zwar vermeintlich, tatsaechlich aber gar nicht gestossen wurden. Allein die Erwartungshaltung loeste diese Beschwerden aus. Dieser Effekt wird in der medizinischen und pharmazeutischen Fachliteratur als Noceboeffekt bezeichnet. (Author/publisher)
Abstract