Juristen fordern immer wieder in Analogie zum Blutalkohol endlich Grenzwerte für Drogen zur Anwendung der Paragraphen 24a, 315 und 316 zu erarbeiten. Aus ethischen Gründen können keine entsprechenden Experimente mit Normalpersonen durchgeführt werden, daher bietet sich die Auswertung der ärztlichen Untersuchungsprotokolle anlässlich der Blutentnahme an, eine weitaus schlechter geeignete Methode. Aus einem Kollektiv von 1.789 toxikologisch untersuchten Fällen wurden die Ausfallerscheinungen ausgewertet. Zunächst isoliert bei Heroinmonokonsum, dann bei Heroinmischkonsum. Die Ergebnisse werden diskutiert. Beitrag zum Themenschwerpunkt IX Drogen des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Abstract