Abstract
Die Auswirkungen der Aenderung des Zivilprozessrechts werden eroertert, insbesondere die richterliche Hinweispflicht, die obligatorische Gueteverhandlung und die Entscheidung durch den Einzelrichter statt durch die Kammer. Neue Angriffs- und Verteidigungsvorbringen sollen in der Berufungsinstanz nur noch ausnahmsweise vorgebracht werden koennen. Die Einfuehrung eines Fachanwalts fuer Verkehrsrecht wird nachdruecklich gefordert. Referat, gehalten im Arbeitskreis VII (Leitung: Jordan, M.H.) des 39. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2001.