Die Zivilprozessreform bezieht sich zu einem erheblichen Teil auf das Berufungsverfahren. Fuer das Verkehrshaftpflichtrecht koennen sich Nachteile ergeben. Gerade in diesen Prozessen ist eine moeglichst abschliessende Tatsachenfeststellung in erster Instanz von fundamentaler Bedeutung, weil mit fortschreitendem zeitlichem Abstand zum Unfallgeschehen die Klaerung des Sachverhalts immer schwieriger wird. Die Neuregelung belastet jedoch die Parteien nicht unzumutbar, zumal sie in Verkehrssachen zumeist anwaltlich vertreten sind. Nach Auffassung des Referenten ist mit einer Ausuferung des erstinstanzlichen Vortrags nicht zu rechnen. Referat, gehalten im Arbeitskreis VII (Leitung: Jordan, M.H.) des 39. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2001.
Abstract