Die Zivilprozessreform wird aus der Sicht des Richters in der Berufungsinstanz eroertert. Durch die Neuregelung wird die erste Instanz wesentlich gestaerkt. Die Diskussion geht vor allem um den Umfang der Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz. Die Berufungssumme wird auf 600 Euro gesenkt. Eingefuehrt wird eine Zulassungsberufung bei grundsaetzlicher Bedeutung zur Fortbildung des Rechts. Sie loest den starren Grundsatz ab, dass allein die Hoehe des Streitwerts fuer den Zugang zur Berufung massgebend ist. Referat, gehalten im Arbeitskreis VII (Leitung: Jordan, M.H.) des 39. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2001.
Abstract