AUSWIRKUNGEN GERINGER ALKOHOLMENGEN AUF FAHRVERHALTEN UND VERKEHRSSICHERHEIT. BERICHT ZUM FORSCHUNGSPROJEKT 8707 DER BUNDESANSALT FUER STRASSENWESEN

Author(s)
KRUEGER, H-P UNIVERSITAET WUERZBURG (DEU). PSYCHOLOGISCHES INSTITUT KOHNEN, R UNIVERSITAET WUERZBURG (DEU). PSYCHOLOGISCHES INSTITUT DIEHL, M UNIVERSITAET WUERZBURG (DEU). PSYCHOLOGISCHES INSTITUT HUEPPE, A UNIVERSITAET WUERZBURG (DEU). PSYCHOLOGISCHES INSTITUT
Abstract

Die Literaturstudie zum Thema "Auswirkungen geringer Alkoholmengen auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit" (FP 8707) waehlte aus rund 100.000 geprueften Literaturangaben, nach strengen methodischen Kriterien, 1.126 empirische Befunde im Bereich unter 0, 84 Promille BAK aus. Es zeigt sich, dass ab 0, 3 Promille BAK nachweisbare Wirkungen des Alkohols vorhanden sind. Bis zu 0, 5 Promille sind diese noch stark von den untersuchten Personen und Situationen abhaengig, so dass dieser Bereich nicht massnahmenrelevant erscheint. Bei Konzentrationen ueber 0, 5 Promille hat Alkohol deutliche Wirkungen in Verkehrssituationen, die ein hohes Mass an Kontrollprozessen verlangen. Solche sind gefordert, wenn das Fahren an rasch wechselnde, unvorhersehbare Situationen angepasst werden muss oder wenn sich mehrere Anforderungen gleichzeitig stellen. Ebenfalls deutliche Wirkungen sind in Verkehrssituationen zu erwarten, die einen sozialen Aufforderungsgehalt haben, insbesondere solche mit aggressionsausloesenden Reizen (etwa Bedraengen, Ueberholtwerden, Vorfahrtsfragen und so weiter). Geringere Wirkungen zeigen sich in Standardsituationen wie Abbiegen, Ueberholen und so weiter. Fast keine Wirkungen zeigen sich in nicht beanspruchten Situationen, wo eine leichte Beeintraechtigung nicht leistungsmindernd ins Gewicht faellt oder durch eine Erhoehung der Anstrengung kompensiert werden kann. Die gleiche BAK ist umso gefaehrlicher, je weniger der Fahrer ueber automatisierte Handlungen verfuegen kann, je mehr er auf Kontrollprozesse angewiesen ist. Dies ist der Fall vor allem bei wenig geuebten Fahrern, regelhaft bei Fahranfaengern. Aber auch aeltere Verkehrsteilnehmer mit ihren groesseren Schwierigkeiten bei Kontrollprozessen sind in besonderem Masse betroffen. Legt man die in Paragraph 24 a Strassenverkehrsgesetz fuer den Grenzwert von 0, 8 ausgesprochene Wirkungsvermutung zugrunde, zeigt das Review eindeutig, dass eine BAK ueber 0, 5 Promille in vielen Verkehrssituationen (nicht in allen) und/oder bei zahlenmaessig grossen Risikopopulationen (nicht bei allen) die Leistungen so deutlich mindert, dass von einer abstrakten Gefaehrdung des Strassenverkehrs auszugehen ist. Damit ist eine Absenkung des Gefahrengrenzwerts auf 0, 5 Promille zu befuerworten. (A*).

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I 327574 IRRD 9105
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FORSCHUNGSBERICHTE DER BUNDESANSTALT FUER STRASSENWESEN BUNDESANSTALT FUER STRASSENWESEN, REFERAT OEFFENTLICHKEITSARBEIT, WISSENSCHAFTLICHE INFORMAT PERIODIKUM 1990-06 213 JVII+284+80S T

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