Behindert Qualitätssicherung die Weiterentwicklung von Kursmodellen?

Author(s)
Zuzan, W.-D.
Year
Abstract

Qualitaetssicherung ist eine unabdingbare Voraussetzung, wenn eine grosse Anzahl von Menschen von einer Dienstleistung betroffen sind, von welcher der Gesetzgeber eine bestimmte Wirkung erwartet. Konkret erwartet er im Falle der Nachschulung eine Verminderung der Rueckfallrate und -geschwindigkeit von Verkehrstaetern und dadurch eine Verringerung von Unfallhaeufigkeit und -schwere. Diese Wirkung ist an die Anwendung eines bestimmten Kursmodells und an definierte Trainerqualifikation gebunden. Das Kursmodell muss seine Wirksamkeit empirisch nachgewiesen haben. Aufgabe der Praxis der Kursdurchfuehrung ist es, jeweils eine moeglichst gute Kopie des Kursmodells zu realisieren und moeglichst wenig davon abzuweichen. Andererseits entwickelt sich die Wissenschaft weiter und es muessen neue Erkenntnisse in das Kursgeschehen einfliessen koennen. Diese Weiterentwicklung steht in einem Spannungsverhaeltnis zur Qualitaetssicherung, weil erstere kreativ sein muss und letztere eine moeglichst gute Kopie eines Modells verlangt. Es muss daher eine Vorgehensweise eingerichtet werden, durch die neue Ideen und Kursmodelle in das bestehende System der Nachschulung eingebaut werden koennen. In der historischen Entwicklung der Nachschulung gab es zuerst eine kreative Phase, in der von verschiedenen Konzepten ausgehend versucht wurde, die vom Gesetzgeber gewuenschte Wirkung auf verschiedene Weise zu erreichen. Nachtraeglich mussten sie ihre Wirksamkeit empirisch unter Beweis stellen. Diese Evaluation war der Tueroeffner, um in den Regelbetrieb uebernommen zu werden. Diese Vorgangsweise "Idee - ausprobieren - anwenden - evaluieren" muss in einem Verfahren normiert werden, um das Driver Improvement gegen Erstarrung und damit Unwirksamwerden zu schuetzen. Es muss zunaechst festgelegt werden, wer die Genehmigung fuer neue Versuche erteilt. Dazu wird in Analogie zur Genehmigung von Testverfahren fuer die verkehrspsychologische Untersuchung die Einrichtung einer Expertenkommission vorgeschlagen. Sodann muss ein Projekt erstellt werden mit definierten Vorgehensweisen und Beschreibung der neuen Idee. Schliesslich muss ausserhalb der gesetzlichen Definitionen und Regelungen die begrenzte Anwendung des neuen Modells gestattet werden, gefolgt von einer empirischen Ueberpruefung der Auswirkungen dieser Vorgehensweise mit einem Vergleich zu bisherigen Kursmodellen. Ein Vergleich muss feststellen, dass das neue Modell genauso gut oder besser wirkt wie die bisherigen Kursmodelle. Erfuellt es diese Kriterien nicht, so ist es fuer den Regelbetrieb abzulehnen. Die Evaluierung darf nicht vom Autor des neuen Kursmodells durchgefuehrt werden, sondern muss von der Expertenkommission geleitet und ueberwacht werden. Nach dem Erkenntnisstand in Sachen Nachschulung erscheint es nicht mehr akzeptabel, ein Kursmodell nur aufgrund theoretischer Ueberlegungen fuer wirksam zu erklaeren und ohne empirische Evaluation in den Regelbetrieb zu ueberfuehren. (A) Der Beitrag ist auch auf der 2002 vom Kuratorium fuer Verkehrssicherheit herausgegebenen CD-Rom "7. Internationaler Kongress 'Driver Improvement'" (siehe ITRD D346886) enthalten. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D346844.

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Library number
C 26282 (In: C 26275) /83 / ITRD D346851
Source

In: Driver Improvement : ausgewählte Beiträge 7. Internationaler Kongress, Salzburg, Austria, 8.-10. Oktober 2001, p. 71-75, 8 ref.

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