Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Unfällen im Ausland stösst vielfach auf Schwierigkeiten. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie (4. KH-Richtlinie) vom 10.10.1997 der EU-Kommission bietet eine Grundlage zur Vereinfachung und Beschleunigung des Schadenersatzverfahrens, insbesondere durch Einführung eines Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer und die Verpflichtung zur Bestellung eines Schadenregulierungsbeauftragten. Die Richtlinie und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten werden dargestellt. Der Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages hat dazu in einer Empfehlung eine Reihe von Ergänzungen und Verbesserungen vorgeschlagen.
Abstract