Bei kurzen Bruecken kleiner gleich 15 m und wenn Uebergangskonstruktionen nicht erforderlich sind, darf nach dem Allgemeinen Rundschreiben Nummer 14/1995 die Betondecke in gleicher Dicke wie im Streckenabschnitt ueber das Bauwerk hinweg gefertigt werden. Damit koennen die sonst bei einer Unterbrechung erforderlichen konstruktiven und kostentreibenden Massnahmen wie Raumfugen, Endplatten oder Endsporne vermieden werden. Voraussetzung ist, dass bereits bei der Planung und Bemessung des Brueckenbauwerks, nicht nur der Standardaufbau im Asphalt mit circa 8 cm Dicke, sondern der maximal moegliche Aufbau mit kleiner gleich 27 cm Betondecke, beruecksichtigt wird. Gegebenenfalls dient bei Ausfuehrung in Asphalt die groessere Dicke dem Hoehenausgleich. Betondecken in Tunneln tragen zur Verkehrssicherheit bei. Aufwoelbungen der Fugenraender infolge Schwindens wird durch eine Verkuerzung des Fugenabstands, einer elastisch/plastischen Unterlage oder die Bauweise mit durchgehender Bewehrung (ohne Fugen) entgegengewirkt.
Abstract