Beweiswert rechtsmedizinischer Begutachtungskriterien zur Feststellung der medikamentenbedingten relativen Fahruntüchtigkeit am Beispiel der Tranquilizer.

Author(s)
Schmidt, P. Preuss, J. Hansen, M. Musshoff, F. & Madea, B.
Year
Abstract

Wegen der Relevanz fuer die Fahrtuechtigkeit wurde das Teikollektiv auffaelliger Verkehrsteilnehmer unter Tranquilizereinfluss einer genaueren Analyse unterzogen. Dabei zeigten sich mehr Maenner als Frauen unter Einfluss der Substanz, wobei das mittlere Lebensalter in der Altersverteilung dominierte. In nur 32 Prozent der Faelle lagen initial Vorerkrankungen vor. Toxikologisch wurden ausschliesslich Benzodiazepine nachgewiesen, Besonderheiten im Fahrverhalten waren insbesondere das Schlangenlinienfahren mit Abkommen von der Fahrbahn als haeufigstem Unfalltyp. An Ausfallerscheinungen dominierten Auffaelligkeiten in Gang und Sprachverhaltensweisen. Die gutachterliche Stellungnahme stuetzte sich auf das Konzept der relativen Fahruntuechtigkeit, bereits im schriftlichen Gutachten konnte eine medikamentenbedingte Fahruntuechtigkeit bejaht werden. In der richterlichen Beurteilung wurde in der Regel summarisch auf die rechtsmedizinische Schlussfolgerung bei der Begutachtung Bezug genommen; ob bestimmte Kriterien einen besonderen Ausschlag gaben, war nicht abzuleiten. Beitrag zum Themenbereich III. "Alkohol, Drogen und Medikamente" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.

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Publication

Library number
C 35764 (In: C 35730 S) /83 / ITRD D357835
Source

In: Kongressbericht 2005 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. März 2005, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 171, p. 164-166, 8 ref.

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