Bewertung zusätzlicher Beweisanzeichen am Beispiel der relativen alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit.

Author(s)
Haffner, H.-T.
Year
Abstract

Fuer die Feststellung einer Fahruntuechtigkeit durch Drogen- und/oder Medikamenteneinfluss gibt es keine absoluten Grenzwerte. Eine Fahrunsicherheit kann nur unterstellt werden, wenn zusaetzlich zum toxikologischen Nachweis einer zentral wirksamen Substanz weitere Beweisanzeichen fuer eine verkehrsrelevante Beeintraechtigung vorliegen. Am Beispiel der Feststellung einer alkoholbedingten relativen Fahruntuechtigkeit werden die Unsicherheiten einer solchen rechtlichen Verfahrensweise aufgezeigt. Sie beruhen auf einer noch unzureichenden wissenschaftlichen Basis, insbesondere auf dem Mangel induktiver Forschungsergebnisse zur Bestaetigung der bislang im Vordergrund stehenden Ergebnisse deduktiver Untersuchungsansaetze. (A) Beitrag zum Teil 1 "Grenzen der Fahrtuechtigkeit" des Workshops "Verkehrssicherheit nach Einnahme psychotroper Substanzen", veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin vom 31.3. bis 1.4.2000 in Heidelberg.

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Library number
C 18596 (In: C 18593 S) /83 / ITRD D345924
Source

In: Verkehrssicherheit nach Einnahme psychotroper Substanzen : Workshop veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin vom 31.3. bis 1.4. 2000 in Heidelberg, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 127, p. 26-31, 11 ref.

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