Im Beitrag werden einige typisch erscheindende Anordnungen von Lichtwerbeanlagen aufgezeigt, fuer die aus physiologisch-optischen Gesetzmaessigkeiten maximal zulaessige Leuchtdichten auf der Basis der messbaren Beeintraechtigung des Sehvermoegens von Kraftfahrern berechnet werden. Die Berechnungen werden fuer einfache Anwendungen in Tabellen dargestellt. Die Berechnung der maximal zulaessigen mittleren Leuchtdichten laesst sich bei ertraeglichem Rechenaufwand genuegend genau durchfuehren. In den meisten Faellen betraegt die in der Praxis uebliche Leuchtdichte maximal 500 cd/Quadratmeter. Das ist oft ein groesserer Wert als der fuer eine Schwellenwerterhoehung von TI = 10 Prozent zulaessige; somit verursachen die meisten Lichtwerbeanlagen bei vorbeifahrenden Kraftfahrern weniger physiologische Blendung, als man aus Sicherheitsgruenden zulassen kann. Erwartungsgemaess blenden senkrecht zur Fahrtrichtung angeordnete leuchtende Flaechen staerker als solche, die parallel zur Fahrbahn ausgerichtet sind. Die Blendwirkung nimmt mit der Groesse der leuchtenden Flaechen zu. Eine Begrenzung der mittleren Leuchtdichte ist zur Reduktion der Blendung vorbeifahrender Kraftfahrer dort besonders wichtig, wo die Entfernung des Auges zur Blendquelle gering ist, also bei Schaufenstern oder bei durchleuchtenden Plakaten an Haltestellen. Zur ueberschlaegigen Bestimmung der Leuchtdichte kann man fotografische Belichtungsmesser verwenden.
Abstract