Blutabnahmen an Verstorbenen koennen aus verschiedenen rechtlichen Umstaenden veranlasst werden. Um sicher vergleichbare Ergebnisse und Ausschluesse von stoerenden Substanzen zu bekommen, wird seit mehreren Jahren auf Grund zahlreicher Untersuchungen empfohlen, die Leichenblutabnahme an der Oberschenkelblutader vorzunehmen, da bei der Entnahme von Blut in Magennaehe hoehere Blutalkoholwerte insbesondere durch Diffusion resultieren koennen. Deswegen wird im deutschsprachigen Raum schon einheitlich von der Herzblutabnahme abgeraten. (A) Beitrag zum Themenbereich III. "Alkohol, Drogen und Medikamente" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Abstract