Anhand zweier Fallbeispiele wird die Problematik der Beurteilung einer moeglichen Kausalitaet zwischen Unfall und Todeseintritt eroertert, wobei auf die seltenen Faelle Bezug genommen wird, in denen bei der Obduktion eine Thrombose einer Halsschlagader festgestellt werden konnte und der Tod in Folge eines Schlaganfalles eintrat. Hier steht insbesondere zur Diskussion, ob sich krankhafte Vorschaeden der Gefaesse beguenstigend auf das Ereignis auswirken koennen. Bei einer sich anschliessenden Untersuchung des Sektionsmaterials von 54 Faellen liessen sich immerhin in 7 Faellen krankhafte Veraenderungen feststellen. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse sollte insbesondere bei offenkundiger Diskrepanz zwischen einwirkenden Kraeften und der Gefaessverletzung an eine beguenstigende krankhafte Gefaesswandveraenderung gedacht und entsprechend gutachterlich gewuerdigt werden. Beitrag zum Themenbereich IV. "Traumatologie und Technik" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Abstract