Rehabilitationskurse fuer Trunkenheitsfahrer wurden in Deutschland schon vor 30 Jahren eingefuehrt. Nach einer eingehenden Evaluierung wurden die Rehabilitationskurse im Jahr 1999 in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen. Die erfolgreiche Teilnahme am Rehabilitationskurs fuehrt zur Wiedererlangung des Fuehrerscheins ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Inzwischen gibt es diese Kurse fuer Fahrer mit Alkoholproblemen, Fahrer mit Drogenproblemen und fuer verhaltensauffaellige Fahrer. Sie werden von 15 von der Bundesanstalt fuer Strassenwesen (BASt) akkreditierten Stellen angeboten. Die Qualitaet wird durch die auf der Grundlage der positiven Evaluierungsstudien erarbeiteten gesetzlich vorgegebenen Anforderungen und ein eigenes Qualitaetsmanagementsystem gesichert. Durch die Vorgaben wird auch dem notwendigen Konsumentenschutz entsprochen. Weitere Kennzeichen der Kurse sind Angemessenheit, Transparenz und gesetzliche Sicherheit. Wichtig ist, dass in den Kursen jenes Vertrauen hergestellt wird, das Voraussetzung fuer die erforderlichen Verhaltens- und Einstellungsaenderungen ist. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D361919. (KfV/A) ABSTRACT IN ENGLISH: Rehabilitation courses for drink-drivers were introduced over 30 years ago in the German system of secondary prevention in road safety work. They were successfully evaluated in extensive studies and subsequently backed by legal consequences and then integrated in the German Driving License Act in 1999. To this day, quality assurance measures guarantee that the courses are a very valuable tool for the improvement of general road safety and the increase of individual mobility. (A)
Abstract