Radfahrer und Fussgänger haben vieles gemeinsam. Beide Gruppen streben zumeist nach Sicherheit im zunehmenden motorisierten Verkehr. Da sie sich aber mit unterschiedlicher Geschwindigkeit bewegen und die Gehsteige hauptsächlich für die Fussgänger ausgelegt sind, werden die Radfahrer als Eindringlinge betrachtet. In der Schweiz ist es den Radfahrern nicht erlaubt, auf Gehsteigen oder in Fussgängerbereichen zu fahren. Nach langem Zögern wurden jedoch in der Stadt Genf zwischen 1991 und 1993 sechs Fussgängerbereiche für die Radfahrer geöffnet. Zwischen 1995 und 1998 wurden weitere drei Bereiche geöffnet. Inzwischen war die Akzeptanz weit höher geworden. Das Verhalten der Fussgänger und Radfahrer wurde an vier Stellen mit Videokameras beobachtet. Generell lässt sich aus den Beobachtungen ableiten, dass Radfahrer, wenn sie unsicher sind, die Fussgängerbereiche benutzen, egal ob es erlaubt ist oder nicht. Im allgemeinen verhalten sich dabei die Radfahrer gegenüber den Fussgängern respektvoll, weichen aus, verlangsamen das Tempo oder treten auf die Bremse. Die gemeinsame Nutzung von Gehsteigen und sonstigen Fussgängerbereichen durch Radfahrer und Fussgänger sollte nicht ausgedehnt, sondern eher rückgängig gemacht werden. (A)
Abstract