Seit 1957 - Unterzeichnung des Vertrages in Rom - zählt man in der EG knapp 2 Millionen Verkehrstote und über 40 Millionen Verletzte. Angesichts dieser Tatsache ist die Europäische Kommission der Meinung, dass die Verkehrssicherheit einen vorrangigen Platz innerhalb der Verkehrssicherheitspolitik einnehmen muss. Auf Basis der Maastricher Verträge wurde ein Aktionsprogramm verabschiedet, das sich auf sieben Hauptgebiete konzentriert: Austausch von Informationen und Erfahrungen, Schaffung einer EG-Datenbank über Unfallstatistiken (Projekt CARE); die aktive und passive Sicherheit der Fahrzeuge; die Ausbildung der Verkehrsteilnehmer und die Schulung der Fahrer; Initiativen bezüglich der Fahrer; Initiativen bezüglich des Verhaltens; Verbesserung der Infrastruktur; Massnahmen zur Sicherheitsverbesserung beim Transport von gefährlichen Gütern; Probleme im Zusammenhang mit verkehrssicherheitsabträglicher Werbung. Erste Schritte in diese Richtung sind bereits getan. Eine Annäherung auf dem Gebiet des Fahrerlaubniswesens und der Fahrausbildung ist erreicht. Entsprechendes gilt für die Benutzung von Rückhalteeinrichtungen und für die Harmonisierung technischer Standards. Hinsichtlich der Festlegung von Grenzwerten bei der Blutalkoholkonzentration, aber auch bei Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt es innerhalb der EG nach wie vor unterschiedliche Auffassungen. (A)
Abstract