Das Kriterium der Legalbewährung nach Daten des Verkehrszentralregisters.

Author(s)
Schade, F.D.
Year
Abstract

Die Eintragung ins Verkehrszentralregister (VZR) als mangelnde "Legalbewährung" wird als probabilistischer Indikator für ein erhöhtes VZR-Risiko verstanden, das seinerseits mit anderen Faktoren und Konstrukten in enger Abhängigkeit steht. In einem Strukturmodell kann neben der Beziehung zur Fahreignung auch die zum Unfallgeschehen abgebildet werden. Hierzu ist eine empirische Prüfung grundsätzlich möglich, kann mangels geeigneter Datengrundlage zur Zeit jedoch nicht durchgeführt werden. Möchte man auf das Konzept "Fahreignung" im weitesten Sinne hinaus, so spricht auch heute schon einiges dafür, sich - zumindest zusätzlich zum Unfallereignis - an der VZR-Eintragung als einem "harten" Evaluations- und Prognosekriterium zu orientieren. Vorteile der VZR-Daten sind: Das VZR erfasst ein breites Spektrum an Fehlverhalten im Verkehr; nicht nur mangelnde Vorsicht, sondern auch mangelnde Rücksichtnahme, nicht nur tatsächliche Schädigung, sondern auch tatsächliche Gefährdung, Behinderung und Belästigung, zudem auch mangelnde Zuverlässigkeit. Die personenbezogene Organisation des VZR ermöglicht das so besonders aussagekräftige und speziell für Evaluations- und Prognosestudien geforderte Design der prospektiven Untersuchung. Es existiert ein überprüftes, relativ einfaches Datenmodell zur VZR-Auffälligkeit, das Modell "lognormal-konstanter VZR-Risiken", auf dessen Grundlage Hypothesen formuliert, Rechnungen und sogar Simulationen durchgeführt werden können. Die für das Jahr 1998 geplante Novellierung des Strassenverkehrsgesetzes (Paragraph 38) wird zu einer wesentlichen Erleichterung der Verwendung von VZR-Daten für Forschungszwecke führen, so auch für Evaluationsvorhaben. Für das Jahr 1999 ist die Teilautomatisierung des VZR geplant, die die DV-Verarbeitung von Bussgeldentscheidungen, somit der grossen Masse der Eintragungen, ermöglicht. Damit würde die Gewinnung statistischer Daten auch für Evaluations- und Prognosezwecke wesentlich erleichtert: Die Ziehung von grossen Zufallsstichproben wie auch die Selektion spezieller Personengruppen - etwa Busfahrer - oder spezieller Deliktgruppen - etwa Fahrunsicherheit wegen sogenannter "anderer" berauschender Mittel - würden kostengünstig und damit erstmalig praktikabel werden. (A) Beitrag zum Arbeitskreis 3 "Wissenschaftliche Grundlagen" des 6. Internationalen Workshop "Driver Improvement" vom 20. bis 22. Oktober 1997 in Berlin.

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Library number
C 12338 (In: C 12318 S) /81 /83 / IRRD D340921
Source

In: Driver improvement : 6. Internationaler Workshop : Referate des Workshops 1997, Berlin, vom 20. bis 22. Oktober 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 93, p. 171-175, 3 ref.

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