Das Kriterium der Legalbewährung nach Daten des Verkehrszentralregisters.

Author(s)
Schade, F.-D.
Year
Abstract

Zur Untersuchung der Konzepte "Fahreignung/Fahrbefähigung" im weitesten Sinne bietet sich die Verkehrszentralregister (VZR)-Eintragung des Kraftfahrt-Bundesamtes als ein "hartes" Evaluations- und Prognosekriterium an. Dieses Kriterium der Legalbewährung sollte aus Gründen der Reliabilität möglichst zusätzlich zum Unfallkriterium herangezogen werden. Vorteile der VZR-Daten sind: - Die personenbezogene Organisation des VZR ermöglicht das besonders aussagekräftige Design einer prospektiven Untersuchung, das speziell für Evaluations- und Prognosestudien gefordert ist. - Das VZR erfasst ein breites Spektrum an Fehlverhalten im Verkehr; nicht nur mangelnde Vorsicht, sondern auch mangelnde Rücksichtnahme, nicht nur tatsächliche Schädigung, sondern auch tatsächliche Gefährdung, Behinderung und Belästigung, zudem auch mangelnde Zuverlässigkeit. Es existiert ein mehrfach überprüftes Modell zur VZR-Auffälligkeit, das Modell der "lognormalverteilten konstanten VZR-Risiken", auf dessen Grundlage Hypothesen formuliert, Berechnungen und sogar Simulationen durchgeführt werden können. (A)

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Publication

Library number
C 15415 (In: C 15386 [electronic version only]) /81 /83 / IRRD 344429
Source

In: Verkehrspsychologie auf neuen Wegen : Herausforderungen von Strasse, Wasser, Luft und Schiene : 37. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deutscher und Österreichischer Psychologinnen und Psychologen und der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen, Braunschweig, 14. bis 16. September 1998 : Band I, p. 255-264

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