In einer ganzen Reihe europäischer Länder ist die Benutzung eines Fernsprechers während des Fahrens dem Fahrer verboten, zumeist jedoch die Verwendung von Freisprecheinrichtungen gestattet. In Deutschland bestehen über die verschiedenen Mobiltelefonnetze mehr als neun Millionen Anschlüsse. Davon wird ein erheblicher Teil während des Fahrens im Kraftwagen benutzt. In Deutschland besteht insoweit kein Verbot, doch ist zu erörtern, inwieweit die Benutzung von Mobiltelefonen ursächlich für einen Unfall war und insbesondere, welche versicherungsrechtlichen Probleme sich daraus ergeben. Auch die arbeitsrechtlichen Fragen (Bereitschaft zur Entgegennahme von Telefongesprächen, Verbot des Telefonierens, fehlende Dienstanweisungen) werden besprochen.
Abstract