In Polen wurde 1993 ein Fuehrerschein-Punktesystem eingefuehrt, mit dem Ziel, wiederholte Verletzungen des Strassenverkehrsrechts ueber den Verlaufeines Jahres hinweg zu ueberpruefen. Das urspruengliche System wurde mittlerweile modifiziert und verschaerft. Die Zahl der vergebenen Strafpunkte ist vom Vergehen abhaengig. Die hoechste Punkteanzahl (10) wird bei Fahrenunter Alkoholeinfluss, bei Ueberschreitung der erlaubten Hoechstgeschwindigkeit um 50 Kilometer pro Stunde sowie bei unterlassener Hilfeleistung fuer Unfallopfer vergeben. Die Punkte werden nach einem Jahr geloescht oder koennen durch freiwillige Fahrernachschulungen reduziert werden, ausser der Fahrer erreicht vorher die maximale Punkteanzahl. Bei Erreichen der maximalen Punkteanzahl (20 Punkte fuer Fuehrerscheinneulinge, die ihre Fahrerlaubnis maximal ein Jahr besitzen, und 24 Punkte fuer alle anderen Fahrer) wird der Fuehrerschein entzogen. Zur Wiedererlangung muessen theoretische und praktische Pruefungen abgelegt werden. Das haeufigste Vergehen ist mit70 Prozent die Ueberschreitung der erlaubten Hoechstgeschwindigkeit. 12 Prozent der Verkehrsteilnehmer gehoeren zur Altersgruppe der 19- bis 24-Jaehrigen, ihr Anteil an Fahrernachschulungen betraegt hingegen 18 Prozent. 80 Prozent der Schulungsteilnehmer sind Autofahrer, die Haelfte von ihnen mit mindestens 10 Jahren Fahrpraxis. Das Punktesystem zielt auf Praevention, Erziehung und Selektion von Risikofahrern ab. Die Massnahmen fuer Fahrermit einem Punkteregister werden als unzureichend kritisiert. Derzeit liegt im polnischen Parlament ein Gesetzesantrag zur Behandlung, der vorsieht,das System zu verschaerfen und vor allem - je nach Vergehen - verschiedene Schulungsmassnahmen einzufuehren. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D361989.(KfV/K).
Abstract