Datenschutz und Strassenverkehr : Datenschutz bei der zukuenftigen Kommunikation von und zu einem Kraftfahrzeug.

Author(s)
Rossnagel, A.
Year
Abstract

Die Entwicklung neuer Kommunikationsmoeglichkeiten verspricht die Sicherheit des Strassenverkehrs und der Kraftfahrzeuge zu erhoehen und den Verkehrsablauf zu verbessern. Diese Entwicklung kann jedoch auch Risiken fuer die informationelle Selbstbestimmung der Halter und Fahrer beinhalten, da unter anderem auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, greift das Datenschutzrecht. Personenbezogene Daten sind in Paragraf 3 I Bundesdatenschutzgesetz definiert, anonyme und pseudonyme Daten fallen dabei nicht darunter. Die Aufgabe des Datenschutzrechts ist der Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen. In diese darf nur auf Grund einer gesetzlichen Grundlage eingegriffen werden, wobei dann auch eine Datenverarbeitung gegen den Willen des Betroffenen moeglich ist. Die Datenverarbeitung muss dazu an einen gewissen Zweck gebunden und erforderlich sein. Diese beiden Datenschutzprinzipien spielen fuer die Kommunikation vom und zum Kraftfahrzeug bezueglich unterschiedlicher Bereiche eine Rolle. Bedeutung erlangen sie auch in Bezug auf eine im Voraus greifende Datenverarbeitung und auf eine nachtraegliche Zweckaenderung. Deswegen ist eine Gestaltung der Kommunikationstechnik unter datenschutzgerechten Aspekten erforderlich. Hierbei sind beispielhaft die Vermeidung personenbezogener Daten, die Transparenz der Datenverarbeitung und die Integration des Datenschutzes in die technischen Systeme zu nennen. Darueber hinaus ist eine Modernisierung des Datenschutzrechts unter einer Anpassung der Datenschutzregeln an die Risiken der Verkehrstelematik erforderlich. Referat, gehalten im Arbeitskreis V "Datenschutz und Strassenverkehr" (Leitung: Schluckebier,W) des 44. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2006 in Goslar.

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Publication

Library number
C 39481 (In: C 39083) /73 / ITRD D360201
Source

In: 44. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2006, p. 142-161

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