Der Arzt und die Fahreignungsmaengel seines Patienten : Vertrauensverhältnis kontra Verkehrssicherheit.

Author(s)
Gehrmann, L.
Year
Abstract

Es liegt im staatlichen Interesse an der Foerderung der Verkehrssicherheit, wenn Arzt und kraftfahrender Patient vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das gleichzeitige Bemuehen um den Patienten und um die vorbeugende Gefahrenabwehr erfordern im Einzelfall hoechsten Einsatz des Arztes. Der Erfolg seiner Behandlung haengt sowohl von psychotherapeutischen Einwirkungen als auch von Medikamenten ab, die in ihren nicht leicht vorhersehbaren Nebenwirkungen die Verkehrstuechtigkeit des Patienten beeintraechtigen koennen. Unter Beruecksichtigung der Ergebnisse des Arbeitskreises II des 37. Verkehrsgerichtstages 1999 "Arzneimittel und Verkehrssicherheit" sind die Pflichten des Arztes und die Eigenverantwortung des Patienten fuer das Leben und die koerperliche Unversehrtheit von Verkehrsteilnehmern unter neuen Gesichtspunkten zu eroertern. (Author/publisher)

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Publication

Library number
C 35170 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D355931
Source

Nzv Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 18 (2005), No. 1, p. 1-9

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