Der Benzinscooter : welche Regelungen gelten für dieses Transportgerät?

Author(s)
Hnatek-Petrak, K. & Kaltenegger, A.
Year
Abstract

Der Benzinscooter stellt rechtlich ein Kraftrad dar und darf daher nur auf Fahrbahnen verwendet werden. Es besteht Sturzhelmpflicht. Je nach der Bauartgeschwindigkeit ergeben sich unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Rechtsfolgen fuer die Verwendung. Benzinscooter mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 10 Stundenkilometer duerfen ab Vollendung des 16. Lebensjahres gelenkt werden. Sie muessen mit einer 10-Stundenkilometer-Tafel, einer Bremsanlage, einem Rueck- und einem Frontlicht sowie einem roten Rueckstrahler ausgestattet sein. Sie sind unter anderem von den Bestimmungen ueber die Zulassung zum Verkehr und die Pflicht zur Verwendung von Kennzeichen, von der Haftpflichtversicherung und der Mopedausweispflicht ausgenommen. Die technischen Schutzvorschriften fuer Benzinscooter sind geringer als jene fuer Elektroscooter, die auch auf Radfahranlagen verwendet werden duerfen. Die mangelnde Pflicht zur Haftpflichtversicherung bedeutet, dass fuer Schadenersatzleistung in aller Regel nur das Privatvermoegen des Benzinscooter-Lenkers herangezogen werden kann. Die derzeitige Rechtslage beantwortet Fragen nach der Sicherheit nur unbefriedigend. Benzinscooter mit einer Bauartengeschwindigkeit ueber 10 Stundenkilometer gelten als Motorfahrrad, was unter anderem bedeutet, dass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr ein Mopedausweis oder eine Lenkberechtigung erforderlich ist. Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt die 0,1-Promillegrenze. Eine Ausdehnung der Bestimmungen fuer Motorfahrraeder auf alle Benzinscooter waere wuenschenswert. (KfV/A)

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Library number
C 34439 [electronic version only] /73 / ITRD D353291
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 49 (2004), No. 7/8 (Juli/August), p. 265-267, 3 ref.

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