Der Einfluss der Senkung des Alkohollimits auf Alkoholunfälle in der Steiermark.

Author(s)
Schützenhöfer, A. Krainz, D. & Laimer, G.
Year
Abstract

Am 6. Januar 1998 trat in Oesterreich die Senkung des allgemeinen Alkohollimits von 0,8 auf 0,5 Promille in Kraft. Um Hinweise auf eventuell geaenderte Trink- beziehungsweise Trink-Fahrgewohnheiten als Folge dieser Gesetzesaenderung zu erhalten, wurden fuer die Jahre 1997 und 1998 die Alkoholisierungsgrade aller an Alkoholunfaellen im Bundesland Steiermark aktiv beteiligten FahrzeuglenkerInnen und FussgaengerInnen erhoben. 1998, im ersten Jahr nach Einfuehrung der neuen Promillegrenze, wurden 410 Unfaelle mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss registriert. Das entspricht gegenueber 1997 einem Rueckgang um 7,4 Prozent. Die Zahl der alkoholisierten unfallbeteiligten Kfz-LenkerInnen sank von 388 im Jahr 1997 auf 366 im Jahr 1998. Dies entspricht einem Rueckgang von 5,7 Prozent. Auf die Kategorie 0,50 bis 0,79 Promille entfallen 6,3 Prozent der Alkoholunfaelle. Da diese Unfaelle 1997 noch nicht als Alkoholunfaelle registriert wurden, betraegt der eigentliche Rueckgang in dieser Kategorie sogar 11,6 Prozent. Vergleicht man die Alkoholunfaelle 1997 und 1998 nach dem Ergebnis der Alkomattestung, so faellt in erster Linie der deutliche Rueckgang an Testverweigerungen auf. Dies ist darauf zurueckzufuehren, dass seit August 1997 Verweigerern die gleichen Rechtsfolgen drohen wie Alkoholisierten mit 1,6 und mehr Promille. Fasst man Verweigerer und Alkoholisierte mit 1,6 Promille oder mehr zusammen, so verringert sich diese Kategorie von 1997 auf 1998 um 14 Prozent. Die alkoholisierten Unfallbeteiligten mit 0,8 bis 1,59 Promille reduzierten sich im selben Zeitraum um 8,2 Prozent. Betrachtet man das Alter der beteiligten alkoholisierten Kfz-LenkerInnen, so zeigt sich, dass die Jungen (bis 24 Jahre) im Unterschied zu den anderen Altersgruppen keine Reduktion der Beteiligung an Alkoholunfaellen aufweisen. Junge Kfz-LenkerInnen (bis 24 Jahre) sind bei niedrigen Alkoholisierungsgraden von 0,50 bis 0,79 Promille ueberrepraesentiert. Waehrend ihr Anteil an alkoholisierten Unfallbeteiligten ab 0,8 Promille 29,2 Prozent betraegt, ist jeder zweite Unfallbeteiligte mit 0,5 bis 0,79 Promille ein Angehoeriger dieser Altersgruppe. Frauen sind an Alkoholunfaellen nur selten beteiligt. Im Jahre 1997 gab es in der Steiermark 14 unfallbeteiligte alkoholisierte Kfz-Lenkerinnen. Das entspricht einem Anteil von 4,3 Prozent. Im Jahre 1998 waren 17 Frauen als alkoholisierte Kfz-Lenkerinnen unfallbeteiligt, was einem Anteil von 5,6 Prozent entspricht. Die Zahlenbasis ist aber zu gering, um daraus geschlechtsspezifische Aussagen ueber die Wirkung der Senkung der Promillegrenze ableiten zu koennen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Senkung des Alkohollimits in Verbindung mit entsprechender Ueberwachung und Bewusstseinsbildung ein geeignetes Mittel zur Senkung der Alkoholunfaelle darstellt. Die Daten weisen darauf hin, dass vom Rueckgang der Alkoholunfaelle alle Alkoholisierungsgrade etwa gleich betroffen sind. Als problematisch zu beurteilen ist die geringe Bereitschaft zur Veraenderung des Trink- beziehungsweise Trink-Fahrverhaltens bei jungen Kfz-Lenkern bis 24 Jahre. (KfV/H)

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Library number
C 28776 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D335848
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 44 (1999), No. 11 (November), p. 390-392

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