Der Fahranfänger aus der Sicht der Versicherungswirtschaft.

Author(s)
Kriegel, R.
Year
Abstract

Da von 100 fuehrerscheinbewerbern 85 juenger als 19 jahre sind, wird in dieser risikogruppe der jugendliche lenker mit dem fahranfaenger gleichgesetzt. Eine versicherungsform, die das erhoehte risiko dieser gruppe beruecksichtigen wuerde, wird zumeist aus finanziellen gruenden nicht abgeschlossen. Der negative schadensverlauf ergibt sich aus folgenden komponenten: im strassenverkehr gewagte manoever auszufuehren, ueberschaetzung des eigenen fahrkoennens und fehlende besonnenheit in kritischen verkehrssituationen. Bei unfaellen mit einspurigen kraftfahrzeuglenkern war die unfallbeteiligung im jahre 1982 mit 73 % der lenker unter 25 jahren charakteristisch. Durch die schaffung des bonus-malus-systems wurde das anfaengerrisiko zum grossteil beruecksichtigt. In der brd erfolgt in der grundstufe ein zuschlag von 75 %, der nach dem ersten unfallfreien jahr entfaellt. Mit einem aehnlichen versicherungssystem in der schweiz und in oesterreich gibt es beim jugendlichen fahranfaenger bei abschluss einer haftpflichtversicherung einen selbstbehaltszuschlag von sfr 600,-- zur grundstufe. (KFV/K)

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Publication

Library number
C 19506 [electronic version only] /83 / IRRD 315585
Source

Verkehrsjurist des ARBÖ, (1984), No. 68/69/70 (1. Oktober), p. 37-38

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