Die zweite Richtlinie über den Führerschein, verabschiedet vom Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften, beinhaltet neben der gegenseitigen unbefristeten Anerkennung der Führerscheine die Einführung von fünf international gültigen Fahrerlaubnisklassen. Die mit den Buchstaben A bis E bezeichneten Klassen sowie die Unterklassen werden vorgestellt. Die Stufenführerscheinregelung für Krafträder, Massnahmen zum Schutz vor Missbrauch, Mindestanforderungen an die Fahrerlaubnisprüfung, Die Änderung des EG-Modell des Führerschein sowie ein Zeitplan zur Umsetzung der Richtlinie werden vorgestellt. Die alten Deutschen und die neuen Europäischen Führerscheinklassen werden gegenübergestellt. Besitzstandsschutzregelungen für Fahrerlaubnisse, die vor Inkrafttreten der neuen Führerscheinerlaubnisse erteilt worden sind, werden erläutert. (A)
Abstract