Von 375 Parkinson-Kranken waren 156 Fahrerlaubnisinhaber. Die Untersuchung zeigt, dass Parkinson-Kranke seltener verkehrsauffällig werden als die Allgemeinbevölkerung. Bei den ermittelten Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsauffälligkeiten handelte es sich ausnahmslos um Bagatellen, abweichend von den Verhältnissen in der Gesamtbevölkerung. Eine drastische Beschränkung der Verkehrsteilnahme für Parkinson-Kranke ist demnach nicht erforderlich. Eine bessere ärztliche Aufklärung über verkehrsmedizinische Probleme ist aber wünschenswert. (A)
Abstract