Der Radhelm : eine wirksame Massnahme gegen Kopfverletzungen bei Radunfällen.

Author(s)
Furian, G. & Gruber, M.
Year
Abstract

In Österreich ereignen sich jährlich etwa 47.000 Fahrradunfälle, davon 5.000 im Strassenverkehr und 42.000 im Freizeit- und Sportbereich. Der Anteil der Kopf- und Gesichtsverletzungen bei Fahrradunfällen liegt bei 20 Prozent. Für Österreich bedeutet das rund 11.000 Kopfverletzungen infolge von Radunfällen pro Jahr. Kinder sind dabei mit einem Anteil von 39 Prozent an den Kopfverletzungen eine besonders gefährdete Unfallgruppe. Trotz der hohen Wirksamkeit des Radhelms zur Verhütung von Kopfverletzungen hat er sich bei den Radfahrern bis heute erst in Ansätzen durchgesetzt. Damit eine hohe Akzeptanz und Tragequote des Radhelms erreicht wird, sind einerseits beim Design der Radhelme sicherheitstechnische Notwendigkeiten mit Tragekomfort und ästhetischer Gestaltung zu verbinden, andererseits bedarf es auch bewusstseinsbildender Massnahmen in der Bevölkerung. Auf Konstruktion und Qualitätsmerkmale von Radhelmen wird eingegangen, ebenso auf ihre Effektivität, die an Hand der Ergebnisse internationaler Vergleichsstudien nachgewiesen wird. So könnte beispielsweise eine Einführung der Radhelmpflicht in Österreich nach australischem Vorbild zu einer Tragequote von 80 Prozent und einer Einsparung von jährlich über 5.000 Kopfverletzungen (von derzeit 11.000) führen. Um in der Bevölkerung Verständnis für die Problematik zu wecken, wurde mit Förderung des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds eine österreichische Radhelminitiative in Leben gerufen. Ziel ist, durch entsprechende Kampagnen eine Erhöhung der Radhelmtragequoten in allen Altersgruppen zu erreichen. Die Erhebung der Tragequoten wurde erstmals Ende September/Anfang Oktober 1992 repräsentativ für Wien, Graz und Linz durchgeführt und in den parallelen Zeiträumen 1994 und 1996 repliziert. Die durchschnittliche Quote in den 3 Städten betrug 1992 2,7 Prozent, 1994 5,7 Prozent und 1996 8,6 Prozent. Die stärkste Zunahme war bei den Kindern von 5,6 Prozent (1992) auf 28,2 Prozent (1996) zu verzeichnen. 63 Prozent der Bevölkerung befürworteten 1996 das Tragen von Radhelmen. Bis zum Herbst 1998 soll eine Tragequote von mindestens 20 Prozent bei Erwachsenen und mindestens 30 Prozent bei den Kindern erreicht werden. Ein weiteres Ziel ist die Befürwortung des Radhelms durch 80 Prozent der Radfahrer. (KfV/H).

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Library number
C 10512 [electronic version only] /83 / IRRD 335360
Source

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 42 (1997), No. 5 (Mai), p. 173-178, 35 ref.

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