Alkoholkranke nehmen trotz ihrer krankheit in fast unveraenderter intensitaet am kraftverkehr teil und fuehren ihr fahrzeug in mehr oder weniger alkoholisiertem zustand. Die objektiv vorhandene leistungsminderung wird von ihnen selbst zumeist nicht erkannt. Alkoholkranke weisen eine ueberdurchschnittliche alkohol-verkehrsdelinquenz auf. Die rueckfallhaeufigkeit ist gross; sie wird auf 30 bis 40 % geschaetzt. Es werden vorschlaege ueber die zusammenarbeit zwischen gerichten, verwaltungsbehoerden und suchtberatungsstellen eroertert. Siehe auch gesamtaufnahme des kongressberichtes ids-nr. 317755.
Abstract